Landhotel & Restaurant Fahrenkamp
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Allgemeine Geschäftsbedingungen "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" -

Landhotel:

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

2. Dier Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind verboten.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

4. Für booking.com - Kunden gelten zusätzlich die AGB von booking.com.

5. Für Kunden von anderen Websites, gelten entweder die AGB von booking.com (nur, wenn diese Websites auf booking.com zurückzuführen sind), für alle anderen Websites gelten ausschließlich die AGB des Landhotel Fahrenkamp, da keine Kooperation besteht.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zustande. Dem  "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" und der Kunde, für booking- Kunden zusätzlich booking.com. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem  "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" eine Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das  "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5. Die Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

6. Eltern haften für Ihre Kinder und sind für die Beaufsichtigung dieser selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfällen durch umherlaufende Kinder kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

7. Tiere jeglicher Art und Größe sind in meinen Räumlichkeiten verboten. Sollte dennoch jemand ein Tier mit auf das Zimmer nehmen, fällt eine Reinigungsgebühr von mind. 100 Euro an.

Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"  ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" bei Anreise bzw. bei Inanspruchnahme der weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von des  "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Ausgenommen davon sind booking-Kunden.

4. Kinder von 0 - 2 Jahren zahlen 15 Euro pro Nacht im Zimmer der Eltern, ein Reisebett kann auf Wunsch bereitgestellt werden, für Bettwäsche ist selbst zu sorgen. Ein Nachweis über das Alter der Kinder ist erforderlich. Eine Überbelegung in Doppel- bzw. Dreibettzimmern ist für nicht gemeldete Gäste ohne Aufpreis nicht möglich, bzw. ist die Verfügbarkeit der Aufbettung nicht in allen Zimmern gegeben. Grundsätzlich dürfen nur gemeldete Gäste in den Zimmern übernachten.

5. Die Preise können vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" dem zustimmt. 

6. Rechnungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sollte nach einmaliger Mahnung weiterhin die aufgelaufene Forderung nicht beglichen werden, werden die Unterlagen an einen Anwalt weitergereicht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" der eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Bei mutwilliger Zerstörung oder Verunreinigung, über das übliche Maß hinaus, des Eigentums des"Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" , wird ein Aufpreis erhoben. Dies gilt auch für das Rauchen in den zur Verfügung gestellten Nichtraucher-Räumlichkeiten (ausgenommen Raucherraum des Restaurants). Der Aufpreis beträgt hier € 100.

8. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" aufrechnen oder mindern.

10. Die Zimmer sind personengebunden vermietet, ein Austausch einzelner Personen bei Buchungen durch Firmen und / oder Privatpersonen bedarf der vorherigen Genehmigung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

11. Die Reinigung der Zimmer erfolgt in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sollten die Zimmer in diesem Zeitraum besetzt sein, erfolgt an diesem Tag keine Reinigung.

12. Die Frühstückszeit beträgt pro Gast eine halbe Stunde und kann in der Zeit von 7:00 Uhr - 9:00 Uhr gebucht werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden, innerhalb einer Woche vor Anreise, von dem, mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp". Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Für booking- Kunden gilt die Stornierungsfrist von booking.com.

Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen in Höhe von 10% anzurechnen.

4. Dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

- Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, das Ansehen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zuzurechnen ist.

- ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" hat den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, ausgenommen davon sind booking-Kunden.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Wünscht der Kunde einen frühen Check-Inn, prüft das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" diese Möglichkeit und entscheidet dann, ob der Kunde zu einem angemessenen Aufpreis früher anreisen kann.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %.

Dem Kunden steht es frei, dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"

1. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nichtleistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" auftreten, wird das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3067,75 €,

sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 766,94 €.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

5. Weckaufträge werden von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist Gardelegen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Gardelegen.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Allgemeine Geschäftsbedingungen "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" -

Restaurant:

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Restaurant abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.

3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in Euro (EUR / €) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.

5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

6. Eltern haften für Ihre Kinder und sind für die Beaufsichtigung dieser selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfällen durch umherlaufende Kinder kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Auftragserteilung

1. Durch die Unterschrift auf dem vom Veranstalter gegengezeichneten Buffetabsprachezettel gilt der Auftrag als erteilt.

2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossenen, wenn seitens des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" eine mündliche Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

Zahlungsbedingungen

1. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"  ist berechtigt jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

2. Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.

3. Zahlungen sind via EC-Karte, Kreditkarte oder in bar möglich. Feiern im Haus müssen am gleichen Tag mit Bar-, Karten- oder Kreditkartenzahlung beglichen werden, da das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" mit der Beschaffung der Ware in Vorkasse gegangen ist und das Finanzamt einen tagesaktuellen Kassenabschluss fordert.

4. Kommt es zu einer Nutzung unserer Räumlichkeiten, bei der kein bzw. nur sehr wenig Umsatz generiert wird (z.B. Versammlungen), wird eine Saalmiete von 50 € pro angefangene Stunde erhoben.

Stornofristen Veranstaltungen

1. Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage erheben wir folgende Stornopauschalen:

 35 % des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 1 Woche vor der Veranstaltung

 60 % des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung bis 2 Tage vor der Veranstaltung

 Danach werden 100 % des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.

Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 5 Tage vor der Veranstaltung     

möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit

der Personenzahl wie vereinbart- in Rechnung gestellt.

Sonstiges

1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr zu berechnen.

Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z.B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.

2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.

3. Kuchen/ Torten werden grundsätzlich nicht im Haus hergestellt, der Veranstalter entscheidet, ob er diesen selbst beim Bäcker seiner Wahl bestellt, oder die Bestellung bei dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" in Auftrag gibt. Eine Haftung des Gastwirtes für Lebensmittel, die selbst mitgerbracht werden oder bei anderen Firmen bestellt werden, entfällt. Der Auftraggeber ist dann für den ordnungsgemäßen Zustand der Ware verantwortlich und bei Bedarf schadensersatzpflichtig, sofern hier ein Gast einen Schaden erleidet. Weiterhin ist der Auftraggeber schadenserssatzpflichtig, wenn dem Inhaber ein Schaden, z.B. durch Betriebsschließung, entsteht.

4. Eine Absprache für Feiern erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung, der Buffetabsprachevertrag wird von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben. Änderungen bedürfen der Schriftform.

5. Ausrichtung von Feiern: Bei Nutzung von Tischdecken und Buffetecke wird eine extra Gebühr erhoben, aufgrund der anfallenden Reinigungskosten. Bei der Bestellung von Blumengestecken nutzen wir unser Partnergeschäft in Kusey, zusätzlich zu den Kosten des Blumengestecks kommen Kosten für Personal und Abholung, das gleiche betrifft die Bestellung von Kuchen über unser Geschäft.

6. Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" anfragen und bestellen Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

7. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nicht gestattet.

8. Das Abbrennen von Feuerwerk ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.

9. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

10. Das Mitbringen oder Abspielen von Musik, bzw. der Auftritt von Musikern und DJ´s ist verboten. Sollten bei Feiern oder Events trotzdem Chöre, DJ´s oder ähnliches gewünscht sein, obliegt das Abführen der GEMA-Gebühren dem Auftrager des Musikers.

11. Eltern haften für Ihre Kinder und sind für die Beaufsichtigung dieser selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfällen durch umherlaufende Kinder kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

12. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

1. Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und /oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses.

Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.

2. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.

3. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Mitarbeitern verursacht.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist Gardelegen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Gardelegen.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Allgemeine Geschäftsbedingungen "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" –

Partyservice / Catering

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" – Partyservice / Catering abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" – Partyservice / Catering nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig die individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen, ergänzt um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" Partyservice / Catering und die gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

Vertragsgegenstand

1. Bei den im Rahmen unserer Webseite beschriebenen Produkten und Partyserviceleistungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche Durchschnittsgesamtportionsmenge je Veranstaltungsteilnehmer zugrunde gelegt, die von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nach billigem Ermessen je Buchung jeweils festgelegt wird.

2. Erhöhte Qualitätsanforderungen oder erhöhte Speisemengenerfordernisse je Veranstaltungsteilnehmer hat der Interessent in seiner Buchungsanfrage anzugeben. Die Preise werden jeweils einzelvertraglich entsprechend der Anforderungen des Interessenten gesondert vereinbart.

3. Mit Zahlung des vertraglich vereinbarten Bruttoentgeltes ist grundsätzlich die Überlassung aller vom Auftraggeber gebuchten und vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zur Verfügung gestellten Ausstattungsartikel, wie z.B. Küchengeräte, Gläser, Geschirr, Besteck, sonstiges Equipment, nur für den Veranstaltungszeitraum und die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten abgegolten.

Bei derartigen Ausstattungsartikeln handelt es sich um gebrauchtes Equipment altersgemäßen Zustandes.

4. Ausstattungsartikel dürfen von dem Auftraggeber nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" Beschädigungen oder den Verlust von Ausstattungsartikeln unverzüglich mündlich anzuzeigen und den Bruttowiederbeschaffungswert beschädigter oder fehlende Ausstattungsartikel zu erstatten.

6. Grundsätzlich werden von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" gebuchte Ausstattungsartikel ordnungsgemäß verpackt an den Veranstaltungsort angeliefert. Die Entpackung, Aufstellung und Büffetaufbau, z.B. von Chaffingtischen, ist eine entsprechend entgeltlich Leistung die, das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" übernimmt.

7. Die Ausstattungsartikel müssen vom Auftraggeber am vereinbarten Rückgabetag zurückgegeben werden. Das Equipment und Geschirr müssen abgewaschen und sauber zurückgegeben werden.

8. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung der Artikel werden erforderliche Reinigungsarbeiten mit einem Stundensatz von netto 25 €, zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe / je Mitarbeiter des"Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" in Rechnung gestellt.

9. Die Kosten für eine Anlieferung sind nicht im Bruttopreis enthalten und werden je nach Zeitaufwand und Entfernung berechnet. Siehe Lieferpauschale.

10. Bruch- und Schwundmengen werden separat berechnet und können inhärenterweise nicht Teil der Entgelte sein, da Sie erst während des Events entstehen.

11. Die Gesamtentgelte sind stets zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Höhe des Gesamtentgeltes ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag und – bei Entstehen von Bruch- und Schwundmengen – aus der Rechnung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

12. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit und sofern das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" im Rahmen ihrer Produktpräsentation mehrgängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist, grundsätzlich die Anzahl der je Buffetgang gelieferten Essensportionen nicht der jeweiligen Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" nach billigem Ermessen – in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.

13. Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines Buffets die Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im Rahmen seiner Buchung ausdrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den Buffetpreis/Person, der von den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages vorher schriftlich festzulegen ist.

Abschluss des Catering -/Partyservicevertrages

Stornierung

1. Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende schriftliche, mündliche oder fernmündliche Buchung des Interessenten bietet dieser des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" den Abschluss eines Catering- bzw. Partyservicevertrages rechtsverbindlich an.

2. Der Catering- /Partyservicevertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten durch das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Zugang der Buchung schriftlich (Buffetabsprachezettel), oder per Mail, lediglich in Eilfällen mündlich oder fernmündlich und beinhaltet konkret die von dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" vertraglich zu erbringenden Leistungen, die Bruttopreise und die sonstigen Vertragskonditionen, soweit diese von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" abweichen.

3. Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen und der Zahlung der vereinbarten Schadensersatzpauschale – jederzeit berechtigt von dem mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

4. Tritt der Auftraggeber von dem mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraums bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin zurück, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zu vertreten ist – dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" pauschal 35 % der vereinbarten Gesamtbruttovergütung zu zahlen.

5. Tritt der Auftraggeber von dem mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen – bis 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zurück, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zu vertreten ist – dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" pauschal 60 % der vereinbarten Gesamtbruttovergütung zu zahlen.

6. Tritt der Auftraggeber von dem mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraums ab 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zurück, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zu vertreten ist – dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" pauschal 100 % der vereinbarten Gesamtbruttovergütung zu zahlen.

7. Der Rücktritt ist von dem Auftraggeber stets schriftlich zu erklären.

Lieferung

1. Die Lieferpauschale beträgt bei einer Lieferung im Umkreis von 25 km 30 Euro, ab 26 km - 50 km 45 Euro und ab 51km - 100 km 100 Euro.

2. Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten Liefertermin.

3. Bei dem vertraglich vereinbarten Liefertermin handelt es sich nur dann um einen Fixtermin, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist nur der Liefertag verbindlich, nicht jedoch der angekündigte Zeitpunkt (Uhrzeit) der Lieferung, da trotz größter Sorgfalt insbesondere verkehrstechnisch bedingte Zeitverzögerungen unvermeidbar sind. Bei angekündigten Lieferzeitpunkten muss der Auftraggeber eine Überschreitungszeitspanne von mindestens 60 Minuten einkalkulieren.

Zahlung, Zahlungsfälligkeit, Vorkasse

1. Der Auftraggeber erhält vom "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" stets eine den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung, die die vertraglich Nettoentgelte und die MwSt. in gesetzlicher Höhe ausweist.

2. Gleiches gilt für die Inrechnungstellung von Bruch- und Fehlmengen von Ausstattungsartikeln entsprechend.

3. Das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt wird bei Rückgabe des Geschirrs und Equipments fällig.

4. Soweit und sofern von dem Auftraggeber Vorauszahlungen geleistet wurden, werden diese in der Abschlussrechnung ausgewiesen.

5. Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, kann das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" mit der ersten und letzten schriftlichen Mahnung als Verwaltungskostenpauschale eine Mahngebühr in Höhe von 15 € erheben. Der Auftraggeber hat anfallende Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" – zusammen mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten. Sollte dann keine Zahlung erfolgen, wird der Fall einem Anwalt übergeben.

Obliegenheiten des Auftraggebers

Gewährleistung Haftung

1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.

2. Bei der Lieferung von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften Dienstleistungen dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, wobei sich das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" vorbehält, bei Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.

3. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich diese nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber mit dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" vertraglich vereinbart hat, leistet das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nochmalige Nachlieferung verlangen oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).

4. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Ware oder mangelhafter Dienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" die Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer angemessenen Frist – eröffnet wird.

5. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" erbringt ihre Leistungen grundsätzlich mit eigenen Angestellten. Sie ist jedoch jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und/ oder Sublieferanten nach eigenem billigem Ermessen einzuschalten (Bäcker / Florist).

6. Die Haftung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" wird durch die Einschaltung von Subunternehmer und Sublieferanten nicht berührt. Sie haftet für die Leistungen ihrer Subunternehmer und Sublieferanten ebenso wie für ihre Eigenleistungen, soweit und sofern im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen wird.

7. Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen keine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinn, Folgeschäden und/oder sonstiger mittelbarer Schäden zu, soweit und sofern die vorgenannten Auftraggeber nicht bei Vertragsschluss das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" schriftlich darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine erhöhte Eintrittwahrscheinlichkeit besteht und auftraggeberseits darauf bestanden wird, dass das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" hierfür einzustehen hat.

8. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" oder deren Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe der von der Betriebshaftpflichtversicherung dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" insoweit gewährten Deckungssumme.

9. Die Haftungsbeschränkungen und - ausschlüsse gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schadensersatzansprüche, die auf ein arglistiges Verhalten des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zurückzuführen sind und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit.

11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche begründete Reklamation unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Mail oder schriftlich dem Geschäftsführer des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Reklamationen gegenüber sonstigen Dritten sind rechtlich unerheblich.

12. Das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp"möglich ist, den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

13. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflichten des Auftraggebers hat dieser den sich hieraus ggf. entstehenden Schaden dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" zu ersetzen.

14. Eltern haften für Ihre Kinder und sind für die Beaufsichtigung dieser selbst verantwortlich. Sollte es zu Unfällen durch umherlaufende Kinder kommen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Datenverarbeitungsklausel

1. Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" die ihr anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.

2. Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Auftraggebers enthalten.

3. Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

4. Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei dem "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.

Schlussbestimmungen

1. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Forderungen des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" aufzurechnen.

2. Der Auftraggeber bedarf zur Abtretung aller vertraglichen Ansprüche gegen das "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp" deren vorherige schriftliche Einwilligung.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des "Landhotel und Restaurant Fahrenkamp".

5. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist Gardelegen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Gardelegen.

6. Es gilt deutsches Recht.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 
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